Bröskamp - WINTERWELTEN 2025/2026
Informationen Reisebedingungen 30 Reisebedingungen der Firma Bröskamp Touristik Interna- tional, Heinrich Bröskamp e.K. (BTI) Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Bröskamp Touris- tik International, Heinrich Bröskamp e.K., nachstehend „BTI“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.10.2024 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die ge- setzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Ein- führungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Bu- chung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtun- gen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von be- stimmten Widerrufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von BTI und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzen- den Informationen von BTI für die jeweilige Reise, soweit die- se dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von BTI vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BTI vor, an das BTI für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit BTI bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist BTI die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Die von BTI gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmoda- litäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) wer- den nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift- lich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sol- len mit dem Buchungsformular von BTI erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Reisende BTI den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch BTI zustande. Bei oder unverzüg- lich nach Vertragsschluss wird BTI dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeiti- ger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab- schluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Bu- chung in der entsprechenden Anwendung von BTI erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungs- formulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfü- gung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von BTI im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrich- tet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs- pflichtig buchen“ bietet der Reisende BTI den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsan- gebot ist der Reisende 7 Werktage ab Absendung der elektro- nischen Erklärung gebunden. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unver- züglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des But- tons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalrei- severtrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BTI ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestäti- gung von BTI beim Reisenden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zah- lungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauer- haften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertra- ges ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsäch- lich nutzt. BTI wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausferti- gung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. BTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- schriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver- sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenann- ten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. BTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- sepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertrags- abschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsschei- nes eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Rei- se nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebe- ginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Rest- zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfäl- ligkeiten, obwohl BTI zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein ge- setzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbe- haltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist BTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BTI vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. BTI ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsände- rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervor- gehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von be- sonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschal- reisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, in- nerhalb einer von BTI gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung an- zunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu- rückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von BTI gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BTI den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte BTI für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. BTI behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreise- vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energie- träger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein- barte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern BTI den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Perso- nen nach 4.1a) kann BTI den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BTI vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beför- derungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe- trag für den Einzelplatz kann BTI vom Reisenden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Rei- sepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für BTI verteuert hat. 4.4. BTI ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge- ändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BTI führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BTI zu erstatten. BTI darf je- doch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BTI tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. BTI hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebe- ginn eingehend beim Reisenden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von BTI gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht inner- halb der von BTI gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber BTI den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stor- nokosten 5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BTI unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer- den. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Text- form zu erklären. 5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert BTI den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BTI eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BTI zu vertreten ist. BTI kann keine Entschädigung verlangen, so- weit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft; unterlie- gen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wor- den wären 5.3. BTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rück- trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück- sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
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